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Notverkündung: Coronaverordnung Sport des Kultus- und Sozialministeriums

Die heute in Kraft tretende Neufassung der Coronaverordnung Sport nimmt nun auch die Neuregelungen zu den Zuschauerzahlen im Spitzen- und Profisport auf.

Mit der neuen Verordnung wird die Zuschauerregelung des Spitzen- und Profisportbetriebs in einem Probebetrieb bis einschließlich 3. November 2020 angepasst (siehe § 4 Absatz 5).

Alle anderen Regelungen aus der vorangegangenen Corona-Verordnung Sport bleiben unverändert bestehen.

Corona Verordnung allgemein (gültig seit 06.08.2020)

200728_CoronaVO_Konsolidierte_Fassung_ab_200806.pdf (318,8 KiB)

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