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Wichtige Ergänzung zu den neuen Corona-Regelungen

Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche - Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

(Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus-1/)

Corona-Regelungen für den Sport ab 7. Dezember 2021

Regelungen für den Sport ab 7. Dezember 2021.pdf (58,4 KiB)

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