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Beschluss der Bundeskampfrichterkommission

Die Bundeskampfrichterkommission hat folgenden Beschluss gefasst, der mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt:

Ab sofort sind im Bereich des DJB Ohrenschützer bei Wettkämpfen erlaubt, sofern keine Plastikteile angebracht sind. Der mit Stoff überzogene Plastikschutz am Ohr ist erlaubt. Beiliegende Bilder zeigen exemplarisch einen erlaubten Ohrenschützer. Die Plastikbefestigung in Bild 1 müsste durch Tape oder Band ersetzt werden.

Siehe dazu beigefügtes Dokument.

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