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Bildungszeitgesetz: WLSB als Bildungsträger anerkannt

Das Warten hat ein Ende: Der WLSB ist seit 21. März als Bildungsträger im Sinne des Bildungszeitgesetzes offiziell anerkannt.

Damit können im Sportverein ehrenamtlich Tätige, zum Beispiel Betreuer, Trainer, Übungs- und Jugendleiter für alle Aus- und Fortbildungen im Bereich der WJV-Judotrainerausbildung ab sofort bis zu fünf Tage bezahlten Sonderurlaub im Jahr bei ihrem Arbeitgeber beantragen.

Der benötigte Antrag kann unter www.bildungszeit-bw.de heruntergeladen werden. Auf dieser Seite findet sich außerdem eine Liste aller anerkannten Bildungsträger sowie weitere Informationen rund um das Bildungszeitgesetz.

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer, sobald das Arbeitsverhältnis länger als zwölf Monate besteht. Lediglich Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern müssen keine Freistellung gewähren. Zudem können an Schulen und Hochschulen Beschäftigte die Bildungszeit nur für unterrichts- bzw. vorlesungsfreie Zeiten beantragen. Ehrenamtlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Tätigkeit, für die die Weiterbildung besucht wird, nicht der Einkommenserzielung dienen darf. Eine Aufwandentschädigung dürfen die Ehrenamtlichen jedoch erhalten.

Den Antrag rechtzeitig einreichen

Der Arbeitnehmer muss den Antrag auf Bildungszeit so früh wie möglich, aber mindestens acht Wochen vor Beginn der Fortbildung, schriftlich beantragen. Der Arbeitgeber darf die Freistellung nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange oder bereits genehmigter Urlaub von Kollegen dagegen sprechen. Nicht genommene Bildungstage können nicht „aufgehoben“ und mit in das kommende Jahr genommen werden.

(Quelle: WLSB-Homepage - Bildungszeitgesetz)

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