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DJB unterstützt Geflüchtete beim Startrecht

Viele Menschen flüchten vor dem Krieg aus der Ukraine nach Deutschland. Sport verbindet und ermöglicht den Kriegsflüchtlingen Integration und Teilhabe an der Gesellschaft. Der Deutsche Judo-Bund (DJB) will die engagierte Arbeit der Vereine unterstützen und setzt die Voraussetzungen der Vereinsmitgliedschaft sowie die Kosten der Wettkampflizenz für das Jahr 2022 aus.

DJB unterstützt Vereinsarbeit

Um den Einstieg in das Vereinsleben zu vereinfachen und ambitionierten Judoka aus der Ukraine auch die Teilhabe am Wettkampf zu ermöglichen, hat sich der DJB dazu entschlossen die Voraussetzungen der Vereinsmitgliedschaft und die Kosten für die Wettkampflizenz für geflüchtete Judoka aus der Ukraine für das Jahr 2022 auszusetzen.

„Damit ermöglichen wir zum einem den Vereinen eine erleichterte Aufnahme der judobegeisterten Ukrainer in ihren Verein und zum anderen haben talentierte und erfahrene Judoka mit Kampferfahrung auch hier in Deutschland die Möglichkeit, sich im Wettkampf zu messen. All das trägt zu einer gelungenen Integration bei“ so Vorstandsprecher Frank Doetsch.

Im Detail wurde bei der letzten Präsidiumssitzung folgendes beschlossen:

  • Die Voraussetzungen der 3-monatigen Vereinsmitgliedschaft nach 3.4.1. d) sowie der 12-monatige Karenzzeit nach 3.4.1. f) a) und b) gelten nicht für Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG.
  • Für die Ausstellung der Wettkampflizenz für Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG werden durch den DJB 2022 keine Kosten erhoben.

Wichtig: Um die Wettkampflizenz/Teilnahmeberechtigung zu erhalten, müssen folgende Punkte gewährleistet sein:

  • WKL-Bestellung beim DJB mit Erteilung der Einzugsermächtigung.
  • Nachweis (Kopie des Aufenthaltstitels) den Dokumenten beifügen.
  • WKL wird ausgestellt. Es erfolgt keine Abbuchung.
  • Für Teilnahmeberechtigung muss ein DJB-Mitgliedsausweis mit gültiger Jahressichtmarke vorliegen.

Quelle: DJB-Homepage.

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