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Fristen für WLSB-Fördermittel beachten

Bis 31. Januar Anträge für Landesjugendplan, Übungsleiter- und Sportgeräteförderung abgeben

Vereine, die für das Jahr 2016 beim WLSB Fördermittel für Übungsleiter, für die Anschaffung von Sportgeräten oder über den Landesjugendplan beantragen möchten, müssen bis 31. Januar alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben. Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden.

Infos zu den Übungsleiterzuschüssen des WLSB

Infos zur Sportgeräteförderung des WLSB

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