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Informationen zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe

Die epidemiologische Lage ist ernst. Das dynamische Infektionsgeschehen hat dazu geführt, dass die Infektionskette in den meisten Fällen nicht mehr nachzuvollziehen sind. Um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, müssen wir das Infektionsgeschehen wieder unter Kontrolle bekommen. Dazu müssen wir die Zahl persönlicher Kontakte so weit wie möglich verringern.

Die am 28. Oktober von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben genau dieses Ziel. Sie bedeuten aber gleichzeitig eine enorme wirtschaftliche Belastung insbesondere für diejenigen Branchen, die von den temporären Schließungen betroffen sind. Viele dieser Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen sind bereits durch die Beschränkungen des öffentlichen Lebens im Frühjahr wirtschaftlich angeschlagen und waren gerade dabei, sich zu erholen. Sie trifft diese Schließung hart.

Um diese besonders betroffenen Unternehmen zu unterstützen, stellt der Bund eine zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfe – die Novemberhilfe – bereit, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgeht.

Hier wird diese außerordentliche Wirtschaftshilfe anhand häufig gestellter Fragen erläutert.

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