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Jetzt anmelden zum Kampfrichtergrundlehrgang am Sa. 19.11.2022 in Heubach

Am Samstag, den 19.11.2022 findet in Heubach ein Kampfrichtergrundlehrgang statt. Dieser Lehrgang richtet sich an Kampfrichteranwärter, Dan-Anwärter, Übungsleiteranwärter und alle am Regelwerk Interessierten. Der Lehrgang schließt ohne Prüfung und Anrecht auf Lizenzierung ab.

Kampfrichtergrundlehrgang 3/2022

Datum: Samstag, 19. November 2022

Ort: Dojo Judozentrum Heubach, Helmut-Hörrmann-Str., 73540 Heubach

Hinweise zum KR-Grundlehrgang:

  • Wird als Modul zur Danprüfung angerechnet
  • Ist Bestandteil der Trainerausbildung
  • Ist Voraussetzung für Kampfrichteranwärter
  • Selbstversorgung

Voraussetzung: ab 16 Jahre

Beginn: 10:00 Uhr;  Dauer: ca. 4 Stunden

Anmeldung: per E-mail bis 17.11.2022 an h.barth@wjv.de

Weitere Informationen können der beigefügten Ausschreibung entnommen werden.

Wer sich im Anschluss entscheiden sollte, eine Kampfrichterlaufbahn einzuschlagen, müsste im zweiten Schritt einen Kampfrichteraufbaulehrgang besuchen (Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besuch eines Grundlehrgangs, der nicht länger als ein Jahr zurückliegen soll). Der Aufbaulehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Dabei müssen mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zu den praktischen Kampfrichtereinsätzen.

Anschließend sollte der/die Kampfrichteranwärter/in wenigstens zweimal unter direkter Aufsicht der Kampfrichterreferentin, eines Mitgliedes der Kampfrichterkommission oder eines/r von der zuständigen Kampfrichterreferentin benannten erfahrenen Kampfrichters/in bei Wettkämpfen als Kampfrichter/in eingesetzt werden, bevor er/sie die praktische Prüfung ablegen kann.

Die praktische Prüfung erfolgt bei einem Wettkampf unter Leitung der zuständigen Kampfrichterreferentin, eines Mitgliedes der Kampfrichterkommission oder eines/r von der zuständigen Kampfrichterreferentin benannten Kampfrichters/in. Die Prüfung sollte möglichst durch zwei Prüfer abgenommen werden. Zum Erwerb der ersten Lizenz wird eine Kostenerstattung in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Darin sind die Kosten der Krawatte der Abzeichen und der Pässe enthalten und muss vor dem Beginn der praktischen Prüfung entrichtet werden. Die praktische Prüfung soll mindestens auf einer Veranstaltung der Ebene durchgeführt werden, die der Ebene der angestrebten Kampfrichterlizenz entspricht. Zum Bestehen der praktischen Prüfung ist es unbedingt erforderlich, dass der/die Prüfungskandidat/in keine größeren Fehler bei der Leitung und Beurteilung der Kämpfe macht.

Innerhalb des Württembergischen Judo-Verbandes können die folgenden Lizenzen erworben werden:

  • WJV-G-Jugendkampfrichterlizenz - Bezirksmeisterschaften u10 und u12 (Voraussetzungen: Mindestalter: 12 Jahre, Mindestgraduierung: 4. Kyu)
  • WJV-F- Jugendkampfrichterlizenz - Meisterschaften Nord/Süd u10 und 12 (Voraussetzungen: Mindestalter: 14 Jahre, Mindestgraduierung: 4. Kyu)
  • WJV-F-Kampfrichteranwärterlizenz - Meisterschaften der Bezirke aller Altersklassen sowie Nord/Süd u10, u12, u15 (Voraussetzungen: Mindestalter: 16 Jahre, Mindestgraduierung: 3. Kyu)
  • WJV-E-Kampfrichterlizenz - Bezirksmeisterschaften und Bezirksligen (Voraussetzungen: Mindestalter: 16 Jahre, Mindestgraduierung: 3. Kyu)
  • WJV-D-Kampfrichterlizenz - Meisterschaften Nord/Süd und Landesliga (Voraussetzungen: Mindestalter: 18 Jahre, Mindestgraduierung: 2. Kyu)
  • WJV-C-Kampfrichterlizenz - Verbandsmeisterschaften und Verbandsliga (Voraussetzungen: Mindestalter: 18 Jahre, Mindestgraduierung: 1. Kyu)

Weitergehende Kampfrichterlizenzen
Die Vergabe weitergehender Kampfrichterlizenzen richtet sich nach den Bestimmungen des Deutschen Judo-Bundes e.V. (DJB), der Europäischen Judo
Union (EJU) und der Internationalen Judo-Föderation (IJF).

Für die Erlangung der nächsthöheren Lizenz muss eine ausreichende Anzahl von praktischen Kampfrichtereinsätzen über einen längeren Zeitraum (i. d. R. mindestens zwei Jahre) vorliegen. Die zuständige Kampfrichterreferentin schlägt den/die Kandidaten/in als Anwärter/in für die nächsthöhere Ebene vor. Die Kampfrichterreferentin kann ihn/sie dann zu einem Lehrgang mit schriftlicher Prüfung einladen. Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung. Kampfrichter/innen, die zur nächsthöheren Lizenz vorgeschlagen werden, müssen im Vorjahr und im laufenden Jahr an einem Kampfrichterlizenzverlängerungslehrgang teilgenommen und die schriftliche Prüfung bestanden haben.

Ausschreibung Kampfrichtergrundlehrgang

2022-11-19 KR-Grundlehrgang _3_Heubach.pdf (209,9 KiB)

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