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Landesregierung ruft 3. Pandemiestufe in BW aus

Mit Beschluss vom 18. Oktober 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. Oktober 2020 in Kraft.

Wesentliche Änderungen zum 19. Oktober 2020

Ab dem 19. Oktober gilt in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe. Daher wurde die Corona-Verordnung des Landes an das neue stark steigende Infektionsgeschehen angepasst. Folgende Änderungen gelten ab Montag, 19. Oktober 2020:

  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen, wie Fußgängerzonen oder Marktplätzen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (§ 3 Absatz 1 Nr. 11 und 12 sowie Absatz 2 Nr. 9 und 10).
  • Ansammlungen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt (§ 9 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 3).
  • Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2).
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2).

Für den Sport wurden bisher keine weiteren Einschränkungen beschlossen. Die zuletzt verabschiedete Corona-Verordnung Sport (gültig ab 09.10.2020) hat demnach immer noch Bestand. Die neue Corona-Verordnung ist als Anlage beigefügt, ebenso die aktuell gültige Corona-Verordnung Sport.

Allerdings kann es sein, dass einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte, bei denen die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 35/100.000 Einwohnern beziehungsweise von 50/100.000 Einwohnern überschreitet, eigene zusätzliche Regelungen festlegen. Diese Informationen sind in der Regel auf der Website der jeweiligen Kommune zu finden und können unter dem folgenden Link in Erfahrung gebracht werden:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/corona-hotspots-bw/

Corona Verordnung allgemein (gültig ab 19.10.2020)

201018_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_201019.pdf (334,2 KiB)

Corona-Verordnung Sport (gültig ab 09.10.2020)

201008_KM-SM_CoronaVO_Sport.pdf (1,9 MiB)

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