News

Schlagzeilen

NW & SW EM u10 am 11.11.2018 - Startberechtigung

Aufgrund der kurzfristigen Terminverlegung der Bezirksmeisterschaften u10 sind alle Judoka der Jahrgänge 2009, 2010, 2011 (ab vollendeten 7. Lebensjahr), die den 8. Kyu besitzen, bei den NW & SW EM u10 am 11.11.2018 startberechtigt.

Für den Start bei den NW & SW EM u10 ist dementsprechend keine Qualifikation erforderlich. D.h., dass sowohl alle Teilnehmer der Bezirksmeisterschaften als auch alle Nicht-Teilnehmer bei den NW & SW EM u10 startberechtigt sind.

Wichtiger Hinweis: Namentliche Meldung erforderlich!

Die Ausschreibungen der NW & SW EM u10 sind als Anlage beigefügt. Wir wünschen alle Kämpfern/innen viel Erfolg.

Zurück