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Regelung Wechsel Kinderjudopass zum DJB-Pass

Regelung Wechsel Kinderjudopass zum DJB-Pass

Nach Erreichung des 8. Kyu mit dem Kinderjudopass ist dieser durch einen DJB-Pass zu ersetzen. Um eine Doppelklebung der Beitragsmarke zu vermeiden, wird dies am Besten zum Jahresanfang durchgeführt. Dazu wird der Kinderjudopass (dieser muss vollständig ausgefüllt sein inkl. geklebter Kyu-Prüfungsmarke), ein neuer DJB-Pass mit dem ursprünglichen Eintrittsdatum und eine neue Beitragsmarke auf die erste Seite geklebt, an die Geschäftsstelle des WJV gesendet. Hier wird der DJB-Pass gestempelt und der 8. Kyu mit dem Hinweis „Kinderjudopass/Passnummer“ eingetragen. Beide Pässe gehen anschließend an den Verein zurück.

Hinweis: Es gibt keine Ermäßigung beim Erwerb des DJB-Passes!

Sonderregelung Verbandsveranstaltungen mit Kinderjudopass

Mit der Hinzunahme des dritten Jahrgangs bei der u10 kann es dazu führen, dass der jüngste Jahrgang im ersten Jahr noch einen Kinderjudopass hat. Um eine Doppelklebung der Beitragsmarke zu vermeiden, ist die Teilnahme an Verbandsveranstaltungen in dem Jahr der Erreichung des 8. Kyu bis Februar des darauffolgenden Jahres auch mit dem Kinderjudopass gestattet. Bis spätestens 01. März muss dann der DJB-Pass ausgestellt sein.

Stand: 25. März 2008

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