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Coronabedingte Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebes ab 02.11.2020

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und auch der steigenden Zahl von Patienten, die intensivmedizinische Betreuung benötigen, haben Bund und Länder bei der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz weitere harte Einschnitte beschlossen.

Die Corona-Lage hat sich in den vergangenen Tagen und Wochen weiter dramatisch zugespitzt. Obwohl wie in Baden-Württemberg seit Mitte Oktober wieder strengere Regeln gelten, steigt die Zahl der Neuinfektionen weiter an. Inzwischen liegt ganz Baden-Württemberg bei einer 7-Tage-Inzidenz von knapp 96 – Tendenz steigend. Vor einem Monat lag die landesweite 7-Tage-Inzidenz noch unter 15. Inzwischen haben 15 Stadt- und Landkreise eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 – auch hier werden es von Tag zu Tag mehr.

Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, müssen die persönlichen Kontakte drastisch reduziert werden. Alle bei der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Beschränkungen verfolgen genau dieses Ziel.

Die zusätzlichen Einschränkungen treten ab dem 2. November in ganz Deutschland in Kraft. Die Maßnahmen sind zeitlich befristet und gelten bis Ende November. Nach zwei Wochen werden sich Bund und Länder erneut beraten und die Maßnahmen beurteilen und gegebenenfalls anpassen. Die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet. Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen hingegen schließen.

Übersicht Maßnahmen - gültig ab 02.11.2010

201028_Corona_Massnahmen_A4_lang_V3.pdf (167,9 KiB)

Der WJV bedauert die Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebes sehr. Wir hoffen, dass alle Judoka auch in dieser schwierigen Zeit zusammen halten und ihren Judo-Vereinen weiterhin treu bleiben.

Seid Judo - bleibt Judo!

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