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Wettkampfregeln - Sonderregelung für den Bereich der Jugend

In Absprache mit der DJB-Bundesjugendleitung, dem DJB-Präsidium und der DJB-Kampfrichterkommission hat der Deutsche Judo-Bund die folgenden Regelungen für den Bereich der Jugend festgelegt. Diese werden dementsprechend auch ab sofort im Württembergischen Judo-Verband angewendet:

1. Altersklassen U10, U12 und U15

Für die Altersklassen U10, U12 und U15 treten auf DJB- und WJV-Ebene probeweise die folgenden Regelungen in Kraft:

Es gibt nur noch 2 positive Wertungen, Ippon und Waza-ari.

Waza-ari Wertungen werden nicht mehr addiert, d.h. man kann beliebig viele Waza-ari erreichen.
 
Alles was bisher Yuko und Waza-ari war, wird mit Waza-ari bewertet.
 
Im Bereich der Bestrafungen (hier: Anzahl der Shidos) kommt es zu keinen Änderungen, d.h. es wird wie in 2016 mit bis zu 4 Shidos bestraft (Strafen können auch in der regulären Kampfzeit kampfentscheidend sein!
 
Mit Blick auf die Gesundheit bzw. Verletzungsgefährdung der Sportler, wird in der U15, wie schon beim „Diving“ üblich, ab 2017 auch bei der „Kopfbrücke“ ein direkter Hansoku-make ausgesprochen, der zum sofortigen Wettkampfausschluss führt.

 

2. Altersklasse U18

In der Altersklasse U18 werden die Testregeln der IJF vollständig übernommen. Aufgrund der neuen IJF-Regel wird die Bestrafung auf DJB- und WJV-Ebene im Fall des „Diving“ und der „Kopfbrücke“ wie folgt angepasst:

Kommt es zum „Diving“ oder zu einer „Kopfbrücke“ wird sofort ein direkter Hansokumake ausgesprochen, dem in der Altersklasse U18 aber KEIN Wettkampfausschluss folgt.

Nach der WM im August 2017 wird die IJF entscheiden, wie die zukünftigen Regeln aussehen sollen und der DJB wird dann zeitnah auf Basis der gemachten Erfahrungen entscheiden, in welchem Umfang die neuen Regeln zu übernehmen sind.

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