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WJV-Stärkemeldung für das Jahr 2020

Die Vereinsvorstände bzw. Abteilungsleiter werden gebeten die WJV-Stärkemeldung bis spätestens 31.01.2020 beim WJV einzureichen.

Hierfür bitte das als Anhang beigefügte WJV-Stärkemeldungsformular 2020 komplett ausfüllen (bitte zwingend eine E-Mail-Adresse angeben) und bis spätestens 31.01.2020 an die WJV-Geschäftsstelle senden. Dies ist per Fax unter 07151/562644, per E-Mail an service@wjv.de oder per Post möglich.

Bitte bei der B-Meldung an den WLSB die Mitglieder der Sportarten Judo, Jiu-Jitsu, Kendo, Kyudo, Tai-Chi, Goshin-Jitsu, Arnis, Sambo und Vovinam unbedingt unter Judo melden!

Im Zuge der in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) benötigen wir im Zusammenhang mit der Stärkemeldung außerdem das Einverständnis der Vereinsvorstände bzw. Abteilungsleiter zur Datenverarbeitung und zur Veröffentlichung der Mitgliederdaten im Internet. Dementsprechend bitten wir darum, die beigefügte Einverständniserklärung, ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit dem Stärkemeldungsformular der WJV-Geschäftsstelle zukommen zu lassen. Zu Informationszwecken ist als Anhang eine Übersicht der Informationspflichten in Bezug auf den Datenschutz im WJV beigefügt.

Die Jahressichtmarke 2019 ist bis 29.02.2020 gültig. Ab 01.03.2020 ist kein Start bzw. keine Prüfung ohne die neue Jahressichtmarke 2020 mehr möglich.

Das vom WJV ausgelegte Porto für Verpackungen aus 2019 wird jedem Verein mit den Jahressichtmarken berechnet; ebenso die Kampfrichterumlage.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht die WJV-Geschäftsstelle jederzeit gerne zur Verfügung (Tel.: 07151-51973).

Informationspflichten zum Datenschutz

WJV-Informationspflichten_Datenschutz.pdf (236,0 KiB)

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