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WLSB fördert Sportvereine bei Integration von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung

Das Förderprogramm „Integration durch Sport“ wird fortgeführt. Ab sofort können Sportvereine bis zum 30. Juni 2023 beim Württembergischen Landesssportbund (WLSB) Anträge für ihre Aktivitäten im kommenden Jahr einreichen. Zuschüsse werden dabei für zeitlich begrenzte Aktionen genauso wie für längerfristig angelegte Projekte oder Dauerangebote gewährt. Wichtigste Neuerung in der aktuellen Förderrunde: Der Antrag muss nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingen vier Wochen vor Maßnahmenbeginn bei der WLSB-Geschäftsstelle eingehen.

Die Liste der förderfähigen Maßnahmen und Ausgaben umfangreich. Im Integrationsprogramm gehören neben den Kosten für integrative Aktionstage etwa auch Honorare für freiwillig Engagierte oder Mietkosten dazu. Ebenso können der Kauf von Sport- und Spielgeräten oder Werbemaßnahmen für Angebote gefördert werden.

Das Förderprogramm „Integration durch Sport“ ist ein Programm des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und seiner Mitgliedsorganisationen. Gefördert wird es durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und wird in Baden-Württemberg durch den Landessportverband Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den Sportbünden umgesetzt.

Weitere Informationen: www.wlsb.de/foerdermittel

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