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Zahnschutz bei offiziellen DJB-Maßnahmen

Ein Zahnschutz (nicht Mundschutz) ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Wenn es jedoch zahnärztliche Gründe für das Tragen gibt (lockerer Zahn, etc.), dann ist ein Start mit einem zahnärztlichen Attest möglich, wenn dieses vor Beginn des Wettkampfes vorgelegt wird.

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