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Verschärfung der Regelungen der Corona-Verordnung ab dem 2. November

Bereits Mitte der vergangenen Woche verkündete Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Zusammenspiel mit den Ministerpräsidenten weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat nachfolgend daraus Regelungen für die Corona-Verordnung abgeleitet und dem Sport dabei gewisse Freiheiten eingeräumt.

Der WJV begrüßt die Anpassung der neuen Corona-Verordnung dahingehend, dass sowohl im Profi- und Leistungssport in Baden-Württemberg auf Landesebene als auch in den landesübergreifenden Sportligen weiterhin der organisierte Sportbetrieb unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften durchgeführt werden kann.

„Für den organisierten Sport wird es nun wichtig sein, den Sportbetrieb schnellstmöglich wieder aufzunehmen. Das wird zunächst nur möglich sein, wenn der Inzidenzwert in den Regionen reduziert wird. Spätestens wenn diese Reduktion erreicht ist, sollte eine schnelle Rückkehr in den regulierten Sportbetrieb ermöglicht werden“, fordert die Präsidentin des LSVBW, Elvira Menzer-Haasis, erste Lockerungen nach den sehr strikten Äußerungen der Bundeskanzlerin am vergangenen Mittwoch auf der Bundespressekonferenz sobald die Fallzahlen dies zulassen (Quelle: LSVBW-Homepage).

Amateur- und Individualsport wird alleine, zu zweit oder als Hausstand weiterhin möglich sein. Das ermöglicht insbesondere dem Individual- und Outdoorsport die Aufrechterhaltung des Sportangebotes.

Für die Schüler in Baden-Württemberg gibt es ebenfalls positive Nachrichten. Neben dem regulären Schulsport können auch außerschulische Sportangebote wie AG’s, Kooperation Schule-Verein etc. wahrgenommen werden. Somit ist zumindest das schulische Bewegungsangebot für Kinder- und Jugendliche sichergestellt.

Die ab 02.11.2020 gültige neue Corona-Verordnung ist als Anhang beigefügt (siehe unten).

Fragen und Antworten zur Sportausübung ab dem 2. November 2020 - HIER.

Corona Verordnung allgemein (gültig ab 02.11.2020)

201101_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_201102.pdf (346,8 KiB)

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