der WJV

Kinder- und Jugendschutz

Banner "Kinderschutzgebiet Sportverein“

Im Rahmen der Deutschen Judo Einzelmeisterschaft Ende Januar 2023 wurde der Württembergische Judo-Verband (WJV) durch die Württembergische Sportjugend (WSJ) mit dem Banner „Kinderschutzgebiet Sportverein“ ausgezeichnet (siehe Foto rechts).

Dies ist ein Qualitätsmerkmal bezogen auf den Kinderschutz und ermöglicht es sowohl Verbänden als auch Vereinen, sich nach außen klar zu positionieren. Das Banner sendet unterschiedliche Signale an die verschiedenen Adressaten, wie Eltern oder potentielle Täter*innen.

Voraussetzungen für den Erhalt des Banners:

  • Unterzeichnung Kinderschutzvereinbarung Jugendamt
  • Präventions- und Schutzkonzept
  • regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen aller Mitarbeiter im Jugendbereich des Vereins
  • Vorlage und Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse
  • Positionierung durch Passus in der Satzung/ Jugendordnung
  • Einrichtung mindestens eines Kinderschutzbeauftragten

Kontakt zur Beantragung des Banners „Kinderschutzgebiet Sportverein“:

Württembergische Sportjugend
Tel. 0711 / 28077-140
E-Mail: info@wsj-online.de