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Teilnahmebeschränkung für Lehrgänge an den Sportschulen des WLSB

Durch die steigenden Infektionszahlen gibt es innerhalb Deutschland vermehrt „Risikogebiete“. Zum Schutz aller Teilnehmer dürfen ab sofort Personen aus „Risikogebieten“ nicht an Maßnahmen an den Landessportschulen des WLSBs teilnehmen.

Betroffen sind Personen, welche sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen (Corona Virus) pro 100.000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) überschritten wurde. Maßgeblich hierfür sind die Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts.

Bitte verfolgen Sie diese Entwicklung täglich auf folgenden Seiten:

http://www.gesundheitsatlas-bw.de/dataviews/report/fullpage?viewId=212&reportId=66&geoId=1&geoReportId=380

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/coronavo-beherbergungsverbot/

In Baden-Württemberg haben die Landkreise Esslingen und Stuttgart den 7-Tage Inzidenz von 50 überschritten. Das bedeutet Lehrgangsteilnehmer aus den Landkreisen Esslingen und Stuttgart dürfen nicht an den Maßnahmen der Landessportschulen des WLSB teilnehmen.

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