News

Schlagzeilen

Achtung: Prüfung zum 1. Kyu wird ab 2008 geändert

Ab 2008 wird die Prüfung zum 1. Kyu durch den Württembergischen Judoverband in Zusammenarbeit mit den Vereinen durchgeführt. Voraussetzung für die Prüfung ist ein Themenlehrgang (1. Kyu). Die Vereine können sich für eine solche Prüfung auf der Geschäftsstelle anmelden.

Zurück