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Beginn der WJV-Stärkemeldung 2022

Ab sofort können alle Vereinsvorsitzende, Abteilungsleiter/innen, Judoschulen-Besitzer/innen und Sektionsbeauftragten die WJV-Bestandsdatenmeldung (=Stärkemeldung) für das Jahr 2022 über den internen Bereich auf der WJV-Homepage www.wjv.de vornehmen.

Die Bestandsdateneingabe ist ab dem 01.12.2021 freigeschaltet und kann bis spätestens 28.02.2022 durchgeführt werden. Das recht umfangreiche und arbeitsintensive Ausfüllen und Versenden des WJV-Stärkemeldungsformulars und der Datenschutzvereinbarungen entfällt dadurch.

Eine ausführliche Anleitung, wie bei bei der jährlichen WJV-Stärkemeldung vorzugehen ist, ist im Anhang beigefügt.

Zum Einloggen ist ein Benutzername und ein Passwort erforderlich. Die Zugangsdaten wurden bereits allen Vereinsvorsitzenden, Abteilungsleitern/innen, Judoschulen-Besitzer/innen und Sektionsbeauftragten bei der letztjährigen Bestandsmeldung per E-Mail zugesendet.

Wir bitten darum, die WJV-Stärkemeldung 2022 bis spätestens 31.01.2022 über das Online-Formular vorzunehmen. Judovereine geben hierbei bitte nur die Anzahl ihrer Mitglieder im Bereich Judo ein. Die Sektionsmitglieder werden separat über die Sektionsbeauftragten gemeldet und die WDK-Mitglieder über das WDK.

Hinweis: Bei der B-Meldung an den WLSB hingegen bitte weiterhin alle Mitglieder der Sportarten Judo, Jiu-Jitsu, Kendo, Kyudo, Tai-Chi, Goshin-Jitsu, Arnis, Sambo und Vovinam unbedingt unter Judo melden!

Die Jahressichtmarke 2021 ist bis 28.02.2022 gültig. Ab 01.03.2022 ist kein Start bzw. keine Prüfung ohne die neue Jahressichtmarke 2022 mehr möglich. Das vom WJV ausgelegte Porto für Verpackungen aus 2021 wird jedem Verein mit den Jahressichtmarken berechnet; ebenso die Kampfrichterumlage.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht die WJV-Geschäftsstelle jederzeit zur Verfügung.

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