News

Schlagzeilen

Corona - Seit 24. November 2021 gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe II

Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Lage haben sich Bund und Länder verständigt, die Corona-Maßnahmen nochmals zu verschärfen. Auch in Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 24. November 2021 die Alarmstufe II mit zusätzlichen Einschränkungen.

Zusätzliche Regelungen in der Alarmstufe II:

2G+ Regelung:

  • Bei Vereins- sowie Sportveranstaltungen müssen genesene und geimpfte Personen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen.

Ausnahmen eines 2G-Nachweises bei Schüler*innen:

  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule sind nur noch bis einschließlich 17 Jahren vom 2G-Nachweis ausgenommen. D.h. als Nachweis genügt die Vorlage eines gültigen Schülerausweises.
  • Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen benötigen einen negativen Antigen-Test.

Die aktuellen Regelungen sind aus beigefügter Aufstellung zu entnehmen.

Corona-Regeln ab 24. November 2021

Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf (780,3 KiB)

Zurück