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Informationen zu regionalen Infektionsschutzmaßnahmen

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat beschlossen, bei einem starken lokalen Infektionsgeschehen die Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten zu begrenzen beziehungsweise die Maßnahmen zum Infektionsschutz vor Ort zu verstärken. Dies ist der Fall, wenn die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landesgesundheitsamtes bezogen auf einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt den Wert von 35/100.000 Einwohnern beziehungsweise von 50/100.000 Einwohnern überschreitet. Diesen Beschluss hat das Land in Form eines Erlasses des Ministeriums für Soziales und Integration (PDF) umgesetzt.

Die regional umzusetzenden Infektionsschutzmaßnahmen werden durch Allgemeinverfügungen der Stadt- und Landkreise geregelt. Diese Informationen sind in der Regel auf der Website der jeweiligen Kommune zu finden und können unter dem folgenden Link in Erfahrung gebracht werden:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/corona-hotspots-bw/

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