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Neue Corona-Verordnung - gültig ab 16.12.2020

Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am Mittwoch, den 16. Dezember 2020 in Kraft und bleiben bis vorest 10. Januar 2021 gültig.

Für den Sportbetrieb gilt weiterhin (siehe § 13):

Der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, einschließlich Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen sowie Bolzplätze bleibt für den Publikumsverkehr untersagt.

Ausnahme: Nutzung für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie zu dienstlichen Zwecken, für den Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- oder Profisport.

Corona Verordnung allgemein (gültig ab 16.12.2020)

201215_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_201216.pdf (358,5 KiB)

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