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Neue Corona-Verordnung - Kaum Änderungen im Bereich Sport

Mit Beschluss vom 23. Juli 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am 26. Juli 2021 in Kraft.

Im Sport ändert sich im Vergleich zu den bisherigen Regelungen kaum etwas. Anbei die Änderungen im Überblick:

Sport treiben

  • In der Inzidenzstufe 4 werden genesene und vollständig geimpfte Personen nicht zur Personenzahl (25 Personen im Freien, 14 Personen in geschlossenen Räumen) hinzugezählt. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich.

Sportveranstaltungen

  • In den Inzidenzstufen 2 bis 4 gilt im Freien bei mehr als 200 Personen die Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn durch feste Zuweisung der Sitzplätze ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Besucherinnen und Besuchern garantiert ist.
  • In der Inzidenzstufe 1 gilt im Freien bei mehr als 300 Personen die Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn durch feste Zuweisung der Sitzplätze ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Besucherinnen und Besuchern garantiert ist.
  • Die generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleibt weiter bestehen.
  • In der Inzidenzstufe 2 entfällt die Regelung, die eine Belegung von 20 Prozent der Kapazität erlaubt.
  • In der Inzidenzstufe 1 entfällt die Regelung, die eine Belegung von 30 Prozent der Kapazität erlaubt.
  • In den Inzidenzstufen 1 und 2 ist eine Belegung mit maximal 50 Prozent der Kapazität erlaubt, jedoch nicht mehr als 25.000 Personen. In einen Veranstaltungsort mit 30.000 Plätzen dürfen also maximal 15.000 Personen kommen. In einen Veranstaltungsort mit 60.000 Plätzen maximal 25.000 Personen. Alle Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

Übersicht Corona-Regelungen ab 26.07.2021

Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 26.07.2021)

210723_Auf_einen_Blick_DE.PDF (415,7 KiB)

Corona-Verordnung (gültig ab 26.07.2021)

210723_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_210726.pdf (581,6 KiB)

Corona-Verordnung Sport (gültig ab 26.07.2021)

2021 07 24 Konsolidierte CoronaVO Sport.pdf (105,0 KiB)

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