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Neue Corona-Verordnung veröffentlicht – keine Änderungen für den Sport

Im Zuge der weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat das Land Baden-Württemberg am 19. März 2021 eine weitere Anpassung der Corona-Verordnung vorgenommen. Mit Gültigkeit ab dem 22. März kommt die Landesregierung ihrer Verantwortung den Schülerinnen und Schülern in Baden-Württemberg gegenüber nach. Insbesondere die Rahmenbedingungen für die Schulen im Land werden durch die Aktualisierung geklärt.

Für den Sport entstehen durch die neue Anpassung keine Änderungen. Die bisherigen Rahmenbedingungen haben weiter Bestand.

(Quelle: Homepage LSVBW)

Corona Regelungen ab 22.03.2021 - Auf einen Blick

210319_Auf_einen_Blick-1 (1).pdf (1,3 MiB)

Corona Verordnung allgemein (gültig ab 22.03.2021)

210319_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_210322.pdf (603,6 KiB)

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