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Update zur Beherbergung an den WLSB-Landessportschulen

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss von heute einem Eilantrag gegen das baden-württembergische Beherbergungsverbot für Gäste aus deutschen Regionen, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde, stattgegeben.

Ab sofort dürfen Lehrgangsteilnehmer und Referenten aus „innerdeutschen Risikogebieten“ wieder an allen Maßnahmen an den Landessportschulen teilnehmen und auch wieder übernachten. Eine Vorlage eines negativen Corona-Tests ist nicht mehr notwendig.

Selbstverständlich gelten alle Hygiene- und Schutzmaßnahmen an den Landessportschulen weiter und müssen besonders in der aktuellen Lage streng befolgt werden.

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