Wettkampfregeln - Sonderregelung für den Bereich der Jugend
In Absprache mit der DJB-Bundesjugendleitung, dem DJB-Präsidium und der DJB-Kampfrichterkommission hat der Deutsche Judo-Bund die folgenden Regelungen für den Bereich der Jugend festgelegt. Diese werden dementsprechend auch ab sofort im Württembergischen Judo-Verband angewendet:
1. Altersklassen U10, U12 und U15
Für die Altersklassen U10, U12 und U15 treten auf DJB- und WJV-Ebene probeweise die folgenden Regelungen in Kraft:
Es gibt nur noch 2 positive Wertungen, Ippon und Waza-ari.
2. Altersklasse U18
In der Altersklasse U18 werden die Testregeln der IJF vollständig übernommen. Aufgrund der neuen IJF-Regel wird die Bestrafung auf DJB- und WJV-Ebene im Fall des „Diving“ und der „Kopfbrücke“ wie folgt angepasst:
Kommt es zum „Diving“ oder zu einer „Kopfbrücke“ wird sofort ein direkter Hansokumake ausgesprochen, dem in der Altersklasse U18 aber KEIN Wettkampfausschluss folgt.
Nach der WM im August 2017 wird die IJF entscheiden, wie die zukünftigen Regeln aussehen sollen und der DJB wird dann zeitnah auf Basis der gemachten Erfahrungen entscheiden, in welchem Umfang die neuen Regeln zu übernehmen sind.