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WJV-Stärkemeldung 2021 ab diesem Jahr auch online möglich

Um den Vereinsvorsitzenden, Abteilungsleitern/innen und Judoschulen-Besitzer/innen die Arbeit etwas zu erleichtern, kann die WJV-Stärkemeldung ab sofort ganz einfach und unkompliziert online über den internen Bereich auf der WJV-Homepage www.wjv.de vorgenommen werden. Die Bestandsdateneingabe ist ab dem 01.12.2020 freigeschaltet und kann bis spätestens 28.02.2021 vorgenommen werden. Das recht umfangreiche und arbeitsintensive Ausfüllen und Versenden des WJV-Stärkemeldungsformulars und der Datenschutzvereinbarungen entfällt dadurch.

Zusätzlich können über das neue Online-Modul auftretende Adress- und/oder Kontaktdatenänderungen selbstständig das ganze Jahr über vorgenommen werden. Eine zusätzliche separate Info an die WJV-Geschäftsstelle ist dann nicht mehr nötig, da die Geschäftsstelle per E-Mail über die vorgenommenen Änderungen im internen Bereich der WJV-Homepage informiert wird. Bei einem Wechsel des Vereinsvorstandes/Abteilungsleiters muss jedoch weiterhin die WJV-Geschäftsstelle kontaktiert werden, da die neue Person zunächst im System hinterlegt werden muss.

Eine ausführliche Anleitung, wie bei einer Adress- und/oder Kontaktdatenänderungen sowie bei der jährlichen WJV-Stärkemeldung vorzugehen ist, ist im Anhang beigefügt.

Zum Einloggen ist ein Benutzername und ein Passwort erforderlich. Die Zugangsdaten werden in den nächsten Tagen allen Vereinsvorsitzenden, Abteilungsleitern/innen und Judoschulen-Besitzer/innen per E-Mail zugesandt.

Wir bitten alle Vereinsvorsitzenden, Abteilungsleitern/innen und Judoschulen-Besitzer/innen die WJV-Stärkemeldung 2021 bis spätestens 31.01.2021 über das Online-Formular vorzunehmen. Judovereine geben hierbei bitte nur die Anzahl ihrer aktiven Mitglieder im Bereich Judo ein. Die Sektionsmitglieder werden separat über die Sektionsbeauftragten gemeldet und die WDK-Mitglieder über den WDK.

Hinweis: Bei der B-Meldung an den WLSB hingegen bitte weiterhin alle Mitglieder der Sportarten Judo, Jiu-Jitsu, Kendo, Kyudo, Tai-Chi, Goshin-Jitsu, Arnis, Sambo und Vovinam unbedingt unter Judo melden!

Die Jahressichtmarke 2020 ist bis 28.02.2021 gültig. Ab 01.03.2021 ist kein Start bzw. keine Prüfung ohne die neue Jahressichtmarke 2021 mehr möglich. Das vom WJV ausgelegte Porto für Verpackungen aus 2020 wird jedem Verein mit den Jahressichtmarken berechnet; ebenso die Kampfrichterumlage.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht die WJV-Geschäftsstelle jederzeit zur Verfügung.

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