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Beschluss des DJB-Präsidiums zur Bildung von Kampfgemeinschaften und zum Einsatz von Fremdstartern bei Mannschaftsmeisterschaften des Nachwuchsbereiches (siehe Anhang)

Der DJB-Beschluss bezieht sich nur auf DJB-Veranstaltungen (Süddeut. MMdV und Deutsche MMdV). Im WJV gilt weiterhin die Regelung der WJV-Wettkampfordnung Teil C, Punkt 4.7 auf Seite 26-27.

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