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Freistellung für ehrenamtlich Tätige

Betreuer von Freizeiten und Teilnehmer von Lehrgängen haben Anspruch auf Freistellung

Zahlreiche Menschen in Baden-Württemberg engagieren sich neben Ausbildung, Studium oder Beruf für ihre Jugendgruppe oder ihren Verein. Dabei investieren sie oftmals einen Großteil ihrer Freizeit oder ihres Jahresurlaubs. Über das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit" und/oder über das "Bildungszeitgesetz" können sich ehrenamtlich Tätige für ihren Einsatz freistellen lassen.

Mehr Infos zu den Freistellungsmöglichkeiten finden Sie hier.

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