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Jugendbegleiter in der Schule

Die Grundlage für das Jugendbegleiter-Programm ist die Rahmenvereinbarung, die am 14.02.2006 von Ministerpräsident Günther H. Oettinger, Kultusminister Helmut Rau und über 80 Verbänden und Organisationen unterzeichnet wurde.

Durch das Jugendbegleiter-Programm werden in der ersten Modellphase bis zum Schuljahr 2009/2010 an etwa 260 Schulen ganztägige Betreuungsangebote im schulischen Raum entwickelt und erprobt. Die bis dahin gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse sollen dann ab dem Schuljahr 2010/2011 in den Regelbetrieb einfließen. Mitwirken können Jugendbegleiter in ganz unterschiedlichen Bereichen: Sport, Musik, Kunst und Kultur, Angebote zu Wirtschafts-, Umwelt- und naturwissenschaftlichen Themen oder wertebezogene Angebote der kirchlichen Jugendarbeit. Damit wird ehrenamtliches Engagement in der offenen Ganztagesschule ein wichtiger Baustein eines Gesamtbildungskonzepts.

Regelmäßige Bewegung gehört zu den wichtigsten Einflussfaktoren auf die Lebensqualität und ist eine der besten Präventionsmöglichkeiten gegenüber vielfältigen Krankheiten. Sinnvolle Sportangebote für alle Kinder und Jugendlichen gewinnen daher in einer zunehmend bewegungsarmen Gesellschaft an Bedeutung. Neben der Förderung körperlicher Gesundheit leistet Schulsport einen wesentlichen Beitrag zur psycho-sozialen Gesundheit und zur Zufriedenheit der Kinder und Jugendlichen in der Schule. Sportvereine, -fachverbände und Landessportbünde nehmen als zuverlässige Partner des Schulsports ihre Verantwortung bereits über die Vereins- und Verbandsgrenzen hinaus wahr. Ohne dieses Engagement der Sportorganisationen wären der Sportabzeichenwettbewerb der Schulen, die Schülermentorenausbildung und die jährlich weit über 4.000 Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen nicht möglich. Mit diesem Engagement und großer Kompetenz bringen sich viele Sportorganisationen nun auch im Rahmen des Jugendbegleiter-Programms in die Gestaltung und Durchführung schulischer Betreuungsangebote ein.

Jeder, der sich für Schüler engagieren möchte, insbesondere pädagogisch bereits qualifizierte Personen wie ausgebildete Übungs- und Jugendgruppenleiter, Schüler- und Bürgermentoren sowie Musikschulpädagogen, aber auch Fachleute aus der Wirtschaft und qualifizierte Einzelpersonen wie Eltern, Senioren oder Geschäftsleute aus dem schulischen Umfeld können Jugendbegleiter werden. Unabhängig von der Qualifizierung weisen wir als Verband darauf hin, dass es der Schulleitung vor Ort obliegt, sie letztlich also entscheidet, mit welchen Jugendbegleitern sie kooperieren möchte.

Wir empfehlen unseren Vereinen dringend, sich darum zu bemühen, dass Gespräche zwischen Ihnen und den Modellschulen (s. Anlage) stattfinden. Das Ziel muss es sein, dass wir insbesondere an diesen Schulen möglichst gute und zahlreiche Kooperationen im Betreuungsangebot erreichen. Weitere Einzelheiten über das Jugendbegleiter-Programm sind auf der dafür eingerichteten Internetseite einsehbar: www.jugendbegleiter.de

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