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Neuer Leitfaden zum Vereinsrecht

Ab heute bietet das Bundesministerium der Justiz in seinem Internetangebot einen neuen Leitfaden zum Vereinsrecht an. "Bürgerschaftliches Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Wir brauchen Menschen, die bereit sind, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Viele, die sich für Sport, Kultur oder soziale Fragen einsetzen, organisieren sich im Verein. Über 550.000 eingetragene Vereine gibt es in Deutschland. Wer sich im Verein engagiert, ist nicht nur auf ein gutes Vereinsrecht angewiesen, sondern auch auf verständliche Informationen über dieses Recht. Daher bieten wir für alle, die wissen wollen, worauf man von der Gründung bis zur Beendigung eines Vereins achten muss, einen neuen Leitfaden an", sagte Alfred Hartenbach, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Justiz. Der Leitfaden zum Vereinsrecht kann kostenlos unter www.bmj.de/Vereinsrecht abgerufen werden. Er wendet sich insbesondere an Vereinsgründer, Vereinsmitglieder und Vereine. Die Leserinnen und Leser erhalten einen Überblick zu den wichtigsten Fragen der Gründung und Führung eines Vereins. Der Leitfaden informiert über die wesentlichen Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe des Vereins. Und er gibt Hinweise auf weiterführendes Informationsmaterial.

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