Schutzkonzeptberatung für Vereine
Der Kinderschutzbund in Baden-Württemberg bietet ein Förderprogramm zur Stärkung des Kinderschutzes im Freizeitbereich an. Das Programm unterstützt u.a. Vereine in Baden-Württemberg dabei, Schutzkonzepte zu entwickeln und Kinderschutz nachhaltig in ihren Strukturen zu verankern.
Finanzierung einer professionellen externen Beratung bei der Schutzkonzeptentwicklung
Gefördert wird die externe fachliche Begleitung von Einrichtungen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten. Antragsberechtigt sind u. a. Vereine sowie private Anbieter im Freizeitbereich von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg.
Die Schutzkonzeptentwicklung innerhalb des Förderprogramms orientiert sich zwingend an den Qualitätskriterien des Landes Baden-Württemberg und beinhaltet verpflichtend eine Risiko- und Potenzial-Analyse. Möglich sind vollständige oder reduzierte Schutzkonzepte mit zentralen Bausteinen wie Verhaltenskodex, Beteiligung, Beschwerdeverfahren und Handlungsleitfäden.
Über das gesamte geplante Vorhaben, z.B. Erarbeitung eines vollständigen Schutzkonzeptes, wird eine Fördervereinbarung geschlossen.
Qualitätskriterien des Landes Baden-Württemberg
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden ausschließlich Schutzkonzeptentwicklungen gefördert, die sich an den Mindeststandards und Handlungsempfehlungen des Landes Baden-Württemberg (Qualitätskriterien) orientieren.
Die WJV-Schutzbeauftragte Tanja Wente verfügt über die entsprechenden Qualifikationen und ist bereits als Schutzkonzeptberatende im Rahmen des Förderprogramms des Kinderschutzbundes tätig. Vereine oder Judo-Schulen, die ein Präventions- und Schutzkonzept erstellen möchten, können Tanja Wente als Schutzkonzeptberaterin über das Förderprogramm kostenlos engagieren.
Interesse geweckt? Weitere Infos erhaltet Ihr direkt von der WJV-Schutzbeauftragten Tanja Wente (E-Mail: service@wjv.de, Tel.: 07151-51973).