Kyu-Ausbildung / Prüfung
Die Kyu-Ausbildung / Prüfung unterliegt den Vereinen des WJV unter Einhaltung der Verfahrensordnung für das Graduierungswesen.
Der WJV unterstützt die Vereine mit Kyu-Lehrgängen. Die Termine für diese Lehrgänge finden Sie unter Termine in dieser Rubrik bzw. im Gesamtterminplan.
Abwicklung Kyu-Prüfungen über neues DJB-Portal (= digitaler JudoPass)
Ab dem 01.08.2025 sind keine Prüfungen mehr mit Papierjudopässen erlaubt!
Bei der Abwicklung der Kyu-Prüfungen über das neue DJB-Portal entfällt die Anmeldepflicht der Prüfung über das Online-Formular auf der WJV-Homepage und damit auch die 12 Tagesfrist.
Ebenso müssen im Anschluss an die Prüfung keine Kyu-Prüfungslisten mehr an die WJV-Graduierungsreferentinnen geschickt werden (Grund: Über das Portal kann die korrekte Anmeldung sichergestellt werden und die Prüfungsdaten können vollständig durch die Referenten/innen eingesehen werden).
Bitte beachtet, dass beim Anlegen einer Kyu-Prüfung im neuen DJB-Portal ein Prüfer eingetragen ist und dieser auch das Prüfungsergebnis zurückmeldet. Dies darf nicht über den Vereinsaccount geschehen!
Anleitungen dazu gibt es hier.
Kyuprüfungen an Schulen oder ähnlichen öffentlichen Institutionen (= ohne Vereinsmitgliedschaft):
Prüfungen an öffentlichen Schulen oder ähnlichen öffentlichen Institutionen (z.B. Hochschulen, Polizei, Behinderteneinrichtungen etc.) sind bis zum 1. Kyu ohne Vereinsmitgliedschaft (ohne digitalen JudoPass) mit DJB-Sonderprüfungsurkunde inklusive Marke möglich.
Eine Kyuprüfung an Schulen oder ähnlichen öffentlichen Institutionen muss spätestens 12 Tage vor dem Prüfungstermin über das entsprechende Anmeldeformular auf der WJV-Homepage (unter Service - Formulare - Kyu-Anmeldung Schule etc.) angemeldet werden.
Hier geht es zum Anmeldeformular:
- Prüfungen an Schulen oder ähnlichen öffentlichen Institutionen
Die entsprechenden Prüfungslisten sind unmittelbar nach der Prüfung und vollständig ausgefüllt an die jeweiligen Referenten zu übermitteln.