Dan-Ausbildung / Prüfung
Die Dan-Ausbildung / Prüfung wird vom WJV-Prüfungsreferenten organisiert.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Dan-Prüfung ist die aktive Teilnahme an zwei Kata-Lehrgängen und ...
... für den ersten Dan: vier Themen-Module,
... für den zweiten-fünften Dan: fünf Themen-Module.
Weitere Voraussetzungen siehe Verfahrensordnung für das Prüfungswesen.
Anstelle eines Themen-Moduls kann auch ein Kampfrichter-Grundlehrgang und ein Lehrgang einer Sektion des WJV besucht werden.
Die Themen-Module und Kata-Lehrgänge haben eine Gültigkeit von zwei Jahren.
Die Anmeldefristen für die Kata-Lehrgänge und die Module sind 14 Tage vor der jeweiligen Maßnahme.
Die absolvierten Techniklehrgänge, Dan-Vorbereitungslehrgänge und Kampfrichter-Grundlehrgänge zählen jeweils als ein Themen-Modul.
Die Termine für diese Lehrgänge und Themen-Module finden Sie unter Termine in dieser Rubrik bzw. im Gesamtterminplan.