Integration durch Judo
Jeder vierte Baden-Württemberger hat einen Migrationshintergrund, Tendenz steigend. Diese Entwicklungen spielen für den organisierten Sport eine immer größere Rolle. Sportvereine des Württembergischen Judo-Verbands, die sich aktiv mit den Themen Vielfalt, Integration und interkulturelle Öffnung auseinandersetzen, möchten wir dabei gerne unterstützen.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
- Umfassende Hintergrundinformationen rund um das Thema Sport mit Geflüchteten
- Beratung in allen Phasen der Entwicklung und Umsetzung integrativer Maßnahmen
- Unterstützung bei der Akquise von Fördermitteln
- Informationen zu Qualifizierungsmaßnahmen von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern im Bereich Integration durch Sport
Versicherungsschutz von Geflüchteten im Sportverein
Der Versicherungsschutz von Geflüchteten bei der Teilnahme an Sportangeboten von Vereinen ist über die ARAG-Sportversicherung und dem Zusatzvertrag der Sportbünde in Baden-Württemberg gewährleistet. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Geflüchteten bereits Mitglied des Vereins sind oder als Nichtmitglieder an dem Angebot teilnehmen. Bei dem Angebot kann es sich um ein Vereinstraining oder spezielle Angebote extra für Geflüchtete handeln, zum Beispiel auch das Sporttreiben mit Geflüchteten in deren Unterkunft.
Teilnahme als Zuschauer und Begleiter
Wenn Geflüchtete beispielsweise ihre Kinder zu Sportangeboten begleiten oder ihre Kinder zu Sportangeboten mitnehmen, gilt in beiden Fällen der Versicherungsschutz für beide. Auch wenn die Geflüchteten erst einmal nur zum Zuschauen zu einem Sportangebot kommen wollen, sind sie ebenfalls in die Versicherung eingebunden.
Teilnahme an Veranstaltungen
Wenn Ihr Verein eine Veranstaltung organisiert, an der Geflüchtete teilnehmen, sind diese ebenfalls versichert. Dies gilt auch, wenn Ihr Verein eine Veranstaltung extra für Geflüchtete organisiert, wie zum Beispiel ein Sportfest mit Schnupperangeboten.
Ausübung gemeinnütziger Arbeit im Auftrag des Vereins
Auch bei ehrenamtlicher Arbeit im Verein und gemeinnütziger Arbeit im Auftrag des Vereins gilt der Versicherungsschutz.
Alle Informationen zum Versicherungsschutz sind unten auch noch mal als PDF beigefügt.
Fördermittel für den Sport mit Geflüchteten
In den vergangenen Monaten haben sich viele Sportvereine mit schneller und unkomplizierter Hilfe für geflüchtete Menschen eingesetzt. Dabei sind verschiedenste Sportangebote und Sportgruppen entstanden.
Dieser Einsatz wird jetzt auch über das Programm „Integration durch Sport“ des Bundesministeriums des Inneren sowie des Deutschen Olympischen Sportbundes finanziell unterstützt.
Förderung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2016
Die Fördergelder sind von Sportvereinen für Maßnahmen mit Geflüchteten und für Geflüchtete im Förderzeitraum vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 abrufbar. Dabei können Kleinprojekte von bis zu 10 Abteilungen eines Sportvereins eingereicht werden. Es ist keine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Für jedes Projekt können bis zu 1000 Euro aus dem Förderprogramm zur Verfügung gestellt werden. Maximal kann ein Verein also für seine Kleinprojekte 10.000 Euro erhalten. Bei größer angelegten Projekten mit höherem Finanzaufwand lassen Sie sich am besten direkt von den Mitarbeitern des WLSB beraten. Denn hier ist die Förderung mit aufwändigeren Nachweispflichten verbunden.
1. Schritt: Finanzierungsplan ausfüllen und an den WLSB senden
Um von diesen zusätzlichen Mitteln profitieren zu können, füllen Sie bitte im ersten Schritt den Finanzierungsplan aus (siehe Anhang) und senden diesen an den WLSB. Dieser Bogen dient der Erhebung des konkreten Bedarfs Ihres Sportvereines. Die rechtsverbindliche Unterschrift ist spätestens zum Stichtag 15. November 2016 erforderlich. Zur Ablauferleichterung und Beschleunigung des Antragsverfahrens ist es hilfreich, wenn Sie den Finanzierungsplan im Vorfeld bereits per E-Mail an den WLSB senden. Im Merkblatt (siehe Anhang) finden Sie Hinweise dazu, was förderfähig ist und was nicht gefördert werden kann.
2. Schritt: Der WLSB nimmt Kontakt mit dem Verein auf
Wenn der Finanzierungsplan eingereicht ist, nimmt der WLSB Kontakt mit dem Sportverein auf. Dabei wird das weitere Verfahren abgesprochen und ggf. auch darüber gesprochen, wie der Verein eine optimale Förderung für das Engagement bei "Sport mit Geflüchteten" erreichen kann.
Bei sämtlichen Fragen zum Verfahrensweg, zum Ablauf der Mehrmittelförderung oder zum Ausfüllen des Finanzierungsplanes wenden Sie sich bitte an den WLSB:
- WLSB - Sport und Gesellschaft - Tel.: 0711 / 28077-158 - E-Mail: integration@wlsb.de