Interventionsleitfaden
Vorfälle von sexualisierter Gewalt können in Sportvereinen oder -verbänden auch mit Präventionskonzepten nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Daher ist es wichtig, bei Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt als Verein oder Verband so reagieren zu können, dass Gefahrensituationen für Sportler*innen möglichst schnell unterbunden werden und der Verantwortung zum Schutz der Sportler*innen nachgekommen werden kann.
Wie handeln, wenn uns ein Fall von sexualisierter Gewalt bekannt wird, sich uns ein Kind anvertraut oder wir den Verdacht auf sexualisierte Gewalt haben?
- Ruhe bewahren!
Kein überstürztes Handeln und die Schritte genau überlegen. Unnötige Fehlentscheidungen können so vermieden werden.
- Bleiben Sie damit nicht allein!
Kontaktaufnahme zu einer unbeteiligten Person, der Sie sich anvertrauen können („Vier-Augen-Prinzip). Dies kann z.B. die Schutzbeauftragte des Vereines, des Verbandes oder das Vereins- bzw. Verbandspräsidium sein.
Die Meldung erfolgt nach den „5 goldenen W“:
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- WAS habe ich gesehen; wurde mir erzählt, und WAS vermute ich?
- WANN habe ich die Wahrnehmung gemacht; wurde mir berichtet?
- WO habe ich die Wahrnehmung gemacht; wurde mir berichtet?
- WER hat mir berichtet; soll beteiligt gewesen sein?
- WAS habe ich bislang getan?
- Prüfen Sie, ob es einen sofortigen Handlungsbedarf gibt!
Situationen, in denen der*die Betroffene in Gefahr von weiteren Übergriffen kommt, müssen sofort vermieden werden. Hier hat der Opferschutz oberste Priorität.
- Hilfe bei Fachberatungsstelle holen!
Sie begleiten und unterstützen Sie mit Fachwissen bei allen Angelegenheiten (z.B. Fachberatungsstelle für sexualisierte Gewalt).
- Den Prozess dokumentieren!
Notieren Sie alle Beobachtungen und Gespräche mit Beteiligten so detailliert wie möglich – differenzieren Sie hierbei klar zwischen Fakten und Vermutungen!
- Achten Sie auf Ihre Grenzen!
Sie sind weder Justiz noch Therapeut. Wenden Sie sich an ausgebildetes Personal.