Änderung der WJV-Wettkampfordnung
Seit diesem Jahr gilt die neue Regelung, dass Athletinnen und Athleten berechtigt sind, an zwei Turnieren am selben Tag beziehungsweise in zwei unterschiedlichen Altersklassen innerhalb eines Turniers am selben Tag zu starten. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Veranstaltung einer Altersklasse vollständig abgeschlossen ist, bevor ein weiterer Start erfolgt.
Um diese Regelung auch in den Altersklassen u9 und u11 entsprechend umsetzen zu können, wurde durch einen nachträglichen Beschluss des WJV-Präsidiums die Regelung in der WJV-Wettkampfordnung (Teil B, Ziffer 11.3), wonach Kämpferinnen und Kämpfer der Altersklassen u9 und u11 an einem Wettkampftag nicht mehr als vier Kämpfe bestreiten dürfen, entsprechend gestrichen.
Das WJV-Präsidium ist davon überzeugt, dass die Vereinstrainerinnen und -trainer die individuelle Leistungsfähigkeit sowie die körperliche und mentale Belastbarkeit ihrer Judoka am besten einschätzen können. Sie tragen die Verantwortung, ihre Athletinnen und Athleten gegebenenfalls nicht weiter starten zu lassen, um eine Überforderung zu vermeiden und deren Gesundheit zu schützen.
Die abgeänderte WJV-Wettkampfordnung (Stand: 23.02.2026) ist im Anhang beigefügt. Die Änderungen sind rot markiert.