Änderungen der Corona-Verordnung zum 11. Januar 2021
Mit Beschluss vom 8. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten größtenteils am 11. Januar 2021 in Kraft.
Übersicht über die Regelungen ab 11.01.2021
Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten ab 11.01.2021
Corona Verordnung allgemein (gültig ab 11.01.2021)
210108_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_210111_01.pdf (363,3 KiB)
FAQ zu den neuen Regelungen
Fragen und Antworten zur neuen Corona-Verordnung: Link zur Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration BW