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Beginn der WJV-Stärkemeldung 2024

Ab sofort können alle Vereinsvorsitzende, Abteilungsleiter/innen, Judoschulen-Besitzer/innen und Sektionsbeauftragten die WJV-Bestandsdatenmeldung (=Stärkemeldung) für das Jahr 2024 über den internen Bereich auf der WJV-Homepage www.wjv.de vornehmen.

Die Bestandsdateneingabe ist ab sofort freigeschaltet und kann bis spätestens 29.02.2024 durchgeführt werden. Das recht umfangreiche und arbeitsintensive Ausfüllen und Versenden des WJV-Stärkemeldungsformulars und der Datenschutzvereinbarungen entfällt dadurch.

Eine ausführliche Anleitung, wie bei der jährlichen WJV-Stärkemeldung vorzugehen ist, ist im Anhang beigefügt.

Zum Einloggen ist ein Benutzername und ein Passwort erforderlich. Die Zugangsdaten wurden bereits allen Vereinsvorsitzenden, Abteilungsleitern/innen, Judoschulen-Besitzer/innen und Sektionsbeauftragten in der Vergangenheit per E-Mail zugesendet.

Wir bitten darum, die WJV-Stärkemeldung 2024 bis spätestens 31.01.2024 über das Online-Formular vorzunehmen. Judovereine geben hierbei bitte nur die Anzahl ihrer Mitglieder im Bereich Judo ein. Die Sektionsmitglieder werden separat über die Sektionsbeauftragten gemeldet und die WDK-Mitglieder über das WDK.

Hinweis: Bei der B-Meldung an den WLSB hingegen bitte weiterhin alle Mitglieder der Sportarten Judo, Jiu-Jitsu, Kendo, Kyudo, Tai-Chi, Goshin-Jitsu, Arnis und Sambo unbedingt unter Judo melden!

Die Jahressichtmarke 2023 ist bis 29.02.2024 gültig. Ab 01.03.2024 ist kein Start bzw. keine Prüfung mehr ohne die neue Jahressichtmarke 2024 (= digitale Beitragslizenz) möglich. Das vom WJV ausgelegte Porto für Verpackungen aus 2023 wird jedem Verein mit den Jahressichtmarken berechnet; ebenso die Kampfrichterumlage.

Wichtige Änderung: Aufgrund der Einführung des digitalen Judopasses ab 2024 erhält jeder Verein anstatt physischer Jahressichtmarken ein entsprechendes Kontingent an digitalen Beitragslizenzen gutgeschrieben. Die digitalen Beitragslizenzen können vom Verein dann wiederum den Vereinsmitgliedern zugeteilt werden. Die gutgeschriebenen digitalen Beitragslizenzen verfallen wie die bisherigen physischen Jahressichtmarken ebenfalls erst im folgenden Jahr 2025. D.h., dass übriggebliebene digitale Beitragslizenzen auch noch für im Laufe des Jahres neu hinzukommende Mitglieder verwendet werden können.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht die WJV-Geschäftsstelle jederzeit zur Verfügung.

Anleitung zur WJV-Online-Stärkemeldung / Kontaktdatenänderung

WJV_Anleitung_Online_Stärkemeldung.pdf (503,4 KiB)

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