Digitaler JudoPass jetzt Pflicht
Die württembergischen Vereine haben inzwischen die Daten von insgesamt 8.173 Mitgliedern erfolgreich in das neue DJB-Portal übertragen. Mit dem Ende der Übergangsfrist zum 31. Juli gilt im Württembergischen Judo-Verband nun ausschließlich der digitale JudoPass als offizieller Nachweis.
Das bedeutet: Bei allen Veranstaltungen und Maßnahmen des WJV – wie Wettkämpfen, Gürtelprüfungen oder Lehrgängen etc. – ist ein gültiger digitaler JudoPass zwingend erforderlich.
Unterstützung für Vereine
Vereine, die Unterstützung bei der Digitalisierung benötigen – sei es beim Import bestehender Mitgliedsdaten, bei der Umwandlung von Papierjudopässen oder bei der Arbeit im neuen DJB-Portal – können sich jederzeit an die WJV-Geschäftsstelle wenden:
📞 Telefon: 07151-561250
📧 E-Mail: t.schmid@wjv.de
Bei Bedarf sind auch individuelle Vor-Ort-Termine möglich, um die Umsetzung direkt vor Ort zu begleiten.