Notverkündung: Coronaverordnung Sport des Kultus- und Sozialministeriums

Die heute in Kraft tretende Neufassung der Coronaverordnung Sport nimmt nun auch die Neuregelungen zu den Zuschauerzahlen im Spitzen- und Profisport auf.
Mit der neuen Verordnung wird die Zuschauerregelung des Spitzen- und Profisportbetriebs in einem Probebetrieb bis einschließlich 3. November 2020 angepasst (siehe § 4 Absatz 5).
Alle anderen Regelungen aus der vorangegangenen Corona-Verordnung Sport bleiben unverändert bestehen.
Corona Verordnung Sport (gültig ab 18.09.2020)
Corona-Verordnung_Sport_-_CoronaVO_Sport_vom_18._September_2020.pdf (86,1 KiB)
Corona Verordnung allgemein (gültig seit 06.08.2020)
200728_CoronaVO_Konsolidierte_Fassung_ab_200806.pdf (318,8 KiB)