News

Schlagzeilen

Übersicht Corona-Regelungen bei WJV-Veranstaltungen

Das Land Baden-Württemberg hat zum 16.09.2021 mit dem neuen dreistufigen Warnsystem eine neue Corona-Verordnung in Kraft gesetzt. Der WJV hat sich dazu entschieden, diese Corona-Regelungen auch bei all seinen WJV-Veranstaltungen umzusetzen.

Bitte beachten: Bei DJB-Veranstaltungen wie z.B. Süddeutsche oder Deutsche Meisterschaften und bei Wettkämpfen, die von anderen Landesverbänden ausgerichtet werden, können andere Regelungen gelten!

Basis der im folgenden aufgeführten Corona-Regelungen sind die gültige Corona-Verordnung (siehe Anhang) sowie die Corona-Verordnung Sport (siehe Anhang) des Landes Baden-Württemberg.

Die Hygiene- und Abstandsregeln stehen zu jeder Zeit und überall dort, wo es möglich ist (auch im Bereich der Umkleideräume, bei Fahrgemeinschaften etc.),  im  Fokus  aller  Beteiligten.  Mit den im Weiteren dargelegten Maßnahmen soll das Infektionsrisiko bei den Wettkampfveranstaltungen auf ein vertretbares Mindestmaß reduziert werden.

Hygienekonzept

Jeder ausrichtende Verein muss im Vorfeld der jeweiligen WJV-Veranstaltung ein Hygienekonzept auf  Basis der jeweiligen Corona-Verordnungen sowie den hier dargestellten Corona-Regelungen erarbeiten. Das bedeutet, es ist schriftlich darzustellen, wie die Hygienevorgaben umgesetzt werden sollen. Dazu zählt insbesondere:

  • Die Regelung von Personenströmen (Einbahnstraßenverkehr) und Einhaltung des Mindestabstandes. Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird weiterhin empfohlen.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Das Überprüfen der 3G- bzw. 2G-Regelung.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Schaffung von Möglichkeiten zur Handdesinfektion (insbesondere beim Betreten der Sporthalle)
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Sportler:innen und Zuschauer:innen über die geltenden Hygienevorgaben.

Bei  Veranstaltungen  mit  weniger  als  5.000  Besucher:innen  ist  das  Hygienekonzept  auf  Verlangen  der örtlichen Behörde vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen. Bei Veranstaltungen mit mehr als  5.000 Besucher:innen (am Wettkampf beteiligte Personen zählen nicht dazu) muss das  Hygienekonzept dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt vor Beginn vorgelegt werden.   

Stufensystem

In der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit Gültigkeit ab 16.09.2021 wurde ein Stufensystem eingeführt:  

  • Die Basisstufe gilt ab sofort.
  • Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 8,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 erreicht oder überschreitet.
  • Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 12,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 390 erreicht oder überschreitet.

Regelungen in der Basisstufe

3G-Regel: Beim Training und Wettkampf in geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel, das heißt jede Person ab 6 Jahren bzw. die nicht eingeschult ist, ist verpflichtet einen Test- oder Impf- oder Genesenennachweis zu erbringen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Schülerinnen und Schüler gelten als  getestete Person, da sie in der Schule getestet werden.

Ein Antigen-Schnelltest darf auch

  • vor Ort unter Aufsicht des Veranstalters durchgeführt werden,
  • im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen oder
  • von einem Leistungserbringer nach §6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (Corona-Teststation) vorgenommen oder überwacht werden.

Maskenpflicht

Sofern gerade kein Sport getrieben wird, gilt in geschlossenen Räumen die medizinische Maskenpflicht.

Nachverfolgung möglicher Infektionsketten

Die Kontaktdaten der Veranstaltungsbesucher müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie z.B. Luca oder auch analog auf Papier wie z.B. dem beigefügten WJV-Kontaktdatenerfassungsformular (siehe Anhang) erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf am Training/Wettkampf nicht teilnehmen bzw. an keiner Veranstaltung als Zuschauer:in teilnehmen.

Änderungen in der Warnstufe

Nicht geimpfte Personen dürfen nur mit einem negativen PCR-Test die Sportstätte betreten. Dies gilt nur für die Sportausübung in geschlossenen Räumen – im Freien gilt in der Warnstufe die 3G-Regel.

Änderungen in der Alarmstufe

2G-Regel: Nicht geimpfte Personen dürfen nicht mehr an einer Sportveranstaltung teilnehmen – sowohl als Sportler:in als auch als Zuschauer:in. Dies gilt auch für die Sportausübung im Freien.

Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkung

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler:innen, Schüler:innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich).

Der Eingangsbereich (für Sportler:innen und für Zuschauer:innen) ist zur Einhaltung der 3G-Regel (mit Antigen-Schnelltest in der Basisstufe und PCR-Test in der Warnstufe) bzw. 2G-Regel (in der Alarmstufe) entsprechend durch Verantwortliche des Heimvereins zu besetzen. Ebenso ist durch entsprechende Aushänge darauf hinzuweisen, dass die Sporthalle nur unter Einhaltung der 3G-Regel betreten werden darf.

Corona-Verordnung (gültig ab 16.09.2021)

2021-09-16_11te_CoronaVO.pdf (481,3 KiB)

Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 16.09.2021)

2021-09-16_Auf_einen_Blick_DE.pdf (383,3 KiB)

Corona-Verordnung Sport (gültig ab 16.09.2021)

2021-09-15 CoronaVO Sport konsolidiert.pdf (107,5 KiB)

Zurück