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Wichtiger Hinweis zur Startberechtigung bei den WEM u11 am 16.03.2024

Alle weiblichen Judoka, die an den Nord- und Südwürttembergischen Meisterschaften u11 teilgenommen haben, dürfen an den Württembergischen Einzelmeisterschaften u11 am Samstag, den 16.03.2024 teilnehmen. Egal ob sie sich qualifiziert haben oder nicht.

Bei den Jungs gilt weiterhin die bereits ausgeschriebene Regelung: Die ersten 3 aus 5er Pools und die ersten 2 aus 3er und 4er Pools qualifizieren sich zur WEM u11.

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