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WJV beschließt Absage von Veranstaltungen bis nach den Osterferien

Aktuell steigen die Infektionszahlen mit dem Virus Sars-CoV-2 - Covid-19 (Corona Virus) in Deutschland und auch in Baden-Württemberg rasant an. Die Bundesregierung hat noch einmal klargestellt, wie wichtig es ist die Ausbreitung der Krankheit zu verlangsamen, damit schwer erkrankte Personen zu jeder Zeit ausreichend versorgt werden können. In einer außerordentlichen Präsidiumssitzung hat der WJV am 12.03.2020 entschieden, den Wettkampf- und Lehrbetrieb des Verbandes bis nach den Osterferien auszusetzen. Damit werden folgende Veranstaltungen abgesagt:

21.03.2020      BW-Liga 2. Kampftag

21.03.2020      Württembergliga - Frauen und Männer 1. Kampftag

22.03.2020      WMMdV u12 m+w

28.03.2020      18. Osterhasen-Freundschafts-Cup u10/u12 w+m

29.03.2020      Gürtelfarbenturnier u14/u16/u18/u23/F+M

 

23.03.2020      Kata im Süden

 

14.03.2020      Lehrwesen --- Sportassistent-Ausbildung - Block 3

 

22.03.2020      Prüfungswesen --- Themen-Modul Nage-Waza

29.03.2020      Prüfungswesen --- Kata-Lehrgang Teil 1

29.03.2020      Prüfungswesen --- Kyu-Lehrgang - 3. Kyu

 

17.03.2020      Gewaltprävention im WJV - Hospitation für angehende Fachübungsleiter

19.03.2020      Gewaltprävention im WJV - Hospitation für angehende Fachübungsleiter

26.03.2020      Gewaltprävention im WJV - Hospitation für angehende Fachübungsleiter

31.03.2020      Gewaltprävention im WJV - Hospitation für angehende Fachübungsleiter

 

Die Entscheidung, ob der Trainingsbetrieb in den Vereinen aufrecht erhalten wird, obliegt den Vereinen selbst und Behörden vor Ort. In jedem Fall sollten folgende Regeln unbedingt beachtet werden:

Grundregeln für die Sicherheit:

  • Waschen der Hände mit Seife und Wasser (mindestens 30 Sekunden).
  • Berühren von  Mund und Nase mit den Händen vermeiden.
  • Nach Möglichkeit Massenversammlungen meiden.
  • Bei den ersten Anzeichen einer Erkältung, einer Grippe oder dem leisesten Verdacht auf Symptome des Corona-Virus darf die Sportlerin / der Sportler nicht am Training teilnehmen und die Trainer sind angewiesen diese Sportlerin / diesen Sportler sofort der Halle zu verweisen. Dies gilt natürlich auch für die Trainer.
  • Zuschauer bzw. Eltern, die im Aufenthaltsbereich grippeähnliche Symptome aufweisen, müssen aufgefordert werden den Aufenthaltsbereich bzw. die Halle sofort zu verlassen. Die dazugehörigen Kinder müssen ebenfalls das Training sofort beenden und die Halle verlassen.

Ein begründeter Verdachtsfall liegt vor, wenn Kontakt mit nachweislich Erkrankten plus Symptome (unspezifische Allgemeinsymptome oder akute respiratorische Symptome jeder Schwere) gegeben sind. Eine zweite zu berücksichtigende Konstellation sind Rückkehrende aus Risikogebieten, welche Symptome (akute respiratorische Symptome jeder Schwere mit oder ohne Fieber) aufweisen. Bei einem „begründeten Verdachtsfall" ist zunächst das zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu klären. Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet sollten den Trainingsstätten 14 Tage fernbleiben.

Wir hoffen, dass sich die Lage bald wieder stablisiert und werden uns zu gegebener Zeit um Nachholtermine kümmern.

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