Corona - Seit 17. November 2021 gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe

Seit dem 17. November gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe und somit Einschränkungen für nicht immunisierte Personen. Dies bedeutet, dass in geschlossenen Räumen die 2G-Regel gilt. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen nicht am Sportbetrieb teilnehmen. Im Freien ist für diese Personengruppe ein PCR-Testnachweis erforderlich, um teilnehmen zu können. Ausnahmen gelten für Kinder- und Jugendliche und im Verein beschäftigte Personen.
Regelungen für den Sport ab 05. November 2021