Corona - Seit 24. November 2021 gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe II
Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Lage haben sich Bund und Länder verständigt, die Corona-Maßnahmen nochmals zu verschärfen. Auch in Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 24. November 2021 die Alarmstufe II mit zusätzlichen Einschränkungen.
Zusätzliche Regelungen in der Alarmstufe II:
2G+ Regelung:
- Bei Vereins- sowie Sportveranstaltungen müssen genesene und geimpfte Personen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen.
Ausnahmen eines 2G-Nachweises bei Schüler*innen:
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule sind nur noch bis einschließlich 17 Jahren vom 2G-Nachweis ausgenommen. D.h. als Nachweis genügt die Vorlage eines gültigen Schülerausweises.
- Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen benötigen einen negativen Antigen-Test.
Die aktuellen Regelungen sind aus beigefügter Aufstellung zu entnehmen.