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Vergünstigungen für ukrainische Flüchtlinge

Die Judogemeinschaft hat bisher mit großer Solidarität und Hilfsbereitschaft ihren Standpunkt klar zum Ausdruck gebracht: Krieg darf niemals eine Option sein.

Geflüchtete Personen können auch ohne Vereinsmitgliedschaft im Training teilnehmen und sind über die ARAG Sportversicherung entsprechend versichert. Eine gesonderte Meldung der Trainingsteilnehmer/innen muss ausdrücklich nicht erfolgen.

Für die reguläre Teilnahme an Wettkämpfen ist eine Vereinsmitgliedschaft und ein Judopass notwendig. Bis auf Weiteres wird der WJV ukrainischen Flüchtlingen einen Rabatt in Höhe von 50% auf den Erwerb eines Judopasses inkl. Jahressichtsmarke gewähren:

  • Judopass 4,00 €
  • Jahressichtsmarke 9,50 €

Zur Beantragung der Förderung muss ein formloser Antrag unter Angabe der Namen der ukrainischen Athleten/innen per E-Mail an die WJV-Geschäftsstelle (info@wjv.de) erfolgen.

Ablauf:

  1. Formlosen Antrag per E-Mail mit Namen der ukrainischen Athleten/innen an WJV-Geschäftsstelle (info@wjv.de) senden.
  2. Passbestellung im DJB-Judo-Portal (oder über WJV-Geschäftsstelle).
  3. Reduzierte Rechnung erhalten.

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