Verwirrung um Corona-Verordnung Sport beseitigt

Erleichterung beim Sport: Training- und Übungsbetrieb können weiterhin mit 20 Personen erfolgen
Mit Beschluss vom 18. Oktober 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. Oktober 2020 in Kraft. Zur neuen Corona-Verordnung
Training und Übungsbetrieb können weiterhin mit 20 Personen erfolgen. Die Verwirrung und Verunsicherung, die durch die neue Corona-Verordnung vom 19. Oktober ausgelöst worden ist, ist damit beseitigt. Am 23. Oktober soll eine neue Corona-Verordnung Sport verkündet werden, die inhaltlich mit der bisherigen Fassung identisch und um missverständliche Passagen bereinigt sein wird. Zur aktuellen Corona-Verordnung Sport
(Quelle: WLSB-Homepage)