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Verwirrung um Corona-Verordnung Sport beseitigt

Erleichterung beim Sport: Training- und Übungsbetrieb können weiterhin mit 20 Personen erfolgen

Mit Beschluss vom 18. Oktober 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. Oktober 2020 in Kraft. Zur neuen Corona-Verordnung

Training und Übungsbetrieb können weiterhin mit 20 Personen erfolgen. Die Verwirrung und Verunsicherung, die durch die neue Corona-Verordnung vom 19. Oktober ausgelöst worden ist, ist damit beseitigt. Am 23. Oktober soll eine neue Corona-Verordnung Sport verkündet werden, die inhaltlich mit der bisherigen Fassung identisch und um missverständliche Passagen bereinigt sein wird. Zur aktuellen Corona-Verordnung Sport

(Quelle: WLSB-Homepage)

Corona-Verordnung Sport - Änderungen (gültig ab 23.10.2020)

CoronaVO Sport_Änderungen.pdf (70,1 KiB)

Corona-Verordnung Sport (gültig ab 23.10.2020)

201022_KM-SM_CoronaVO_Sport_konsolidiert.pdf (24,4 KiB)

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